Eine neue Qualität rassistischer Formierung?
Nicht erst durch die ausufernde Debatte um den ehemaligen Bundesbanker Sarrazin wurde deutlich, dass verschiedene gesellschaftliche Diskurse in den vergangenen Jahren sich zunehmend auf Muslimas und Muslime als gemeinsamen Feind fokussieren. Mit den grausamen Morden des Muslimfeindes Anders Brevik in Norwegen hat sich gezeigt, dass diese Brandmarkungen eine lebensgefährliche Bedrohung sowohl für MuslimInnen, als auch für VerteidigerInnen einer offenen Gesellschaft darstellen.
Menschen, von denen angenommen wird, sie wären muslimischen Glaubens, werden anhand stereotyper Merkmale zu einer homogenen Personengruppe mit scheinbar gleichen Essgewohnheiten, Familienstrukturen oder auch kulturellen Vorstellungen zusammengefasst. Antimuslimische Ausgrenzungsmechanismen spielen in unterschiedlichen Debatten wie zur ‚Sozialen Frage‘, zur ‚Inneren Sicherheit‘ aber auch in der Positionsbestimmung einer ‚westlichen‘ Außenpolitik eine Rolle. Die Feindschaft gegenüber Menschen muslimischen Glaubens oder denen, die aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aussehens dafür gehalten werden, erfüllt dabei wichtige Merkmale des Rassismus.
‚Antimuslimisch‘ ist dieser Rassismus, weil er gezielt gegen Personen eingesetzt wird, die einem entsprechenden ‚Kulturraum‘ zugewiesen werden: Nämlich dem der ‚islamischen Länder‘, die in einer scheinbaren Wertekonfrontation‚dem Westen‘ gegenübergestellt werden. Die Willkürlichkeit dieser Zuweisung zeigt die Tatsache, dass Menschen aus eindeutig muslimisch geprägten Ländern wie Indonesien oder Malaysia nicht in dieses imaginäre Schema passen. Die Verbindung mit einer arabischen oder türkischen Herkunft scheint in diesem Fall grundlegender zu sein, als das Bekenntnis zum muslimischen Glauben.
Der Kampf gegen antimuslimischen Rassismus ist keine Auseinandersetzung mit dem Islam. Wir beziehen uns nicht positiv auf Religion und setzen uns in diesem Zusammenhang auch nicht damit auseinander.
Bereits mit Samuel Huntington (‚Kampf der Kulturen‘) begann Anfang der 1990er Jahre die neue Feindmarkierung aus Sicht der westlichen Weltgemeinschaft. Nach dem ‚Untergang‘ der sozialistischen Systemalternative diente sie der ideologischen Teilung in einander gegenüberstehende Bereiche des ‚Orients‘ und ‚Okzidents‘. Auch in Deutschland wandelte sich die Wahrnehmung von Menschen anderer Herkunft vom ‚Gastarbeiter‘ über ‚den Ausländer‘ hin zum ‚Muslim‘. Innenminister Friedrich betreibt die Spaltung in ‚westliche Gemeinschaft‘ und ‚muslimischer Welt‘, wenn er etwa konstatiert, der Islam sei „nicht Teil von Deutschland“. Auf gleiche Weise dient dieser Mechanismus der Konstruktion eines ‚abendländischen Europas‘, dass z.B. einer mus- limisch geprägten Türkei scheinbar unvereinbar gegenüber steht.
Antimuslimischer Rassismus hat eine ordnungsstiftende und legitimierende Funktion, wie beispielsweise in herrschenden Sicherheitsdiskursen. Hier diente das Schreckensbild des ‚muslimischen Terroristen‘ zum massiven Abbau bürgerlicher Rechte und dem Einsetzen drastischer Sicherheitsgesetze. Darüber hinaus dient er einer sozialchauvinistischen Ausgrenzung im Kampf um immer knapper werdende ökonomische und gesellschaftliche Ressourcen. In diese Kerbe schlägt z.B. Sarrazin, wenn er behauptet, TürkInnen würden ‚nur als Gemüsehändler‘ taugen und zu viele „kleine Kopftuchmädchen produzieren“.
Um sich mit diesen Zusammenhängen auseinander zusetzen und in die Diskussion über mögliche Gegenstrategien zu kommen, organisiert AVANTI in verschiedenen Städten eine Veranstaltungsreihe zum Thema antimuslimischer Rassismus, so auch in Hamburg. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und auf lebhafte Debatten.
Veranstaltungen in Hamburg:
Do, 13.10., 19 Uhr, Centro Sociale:
Antimuslimischer Rassismus als Kulturalisierung sozialer Ungleichheit
Do, 27.10., 19 Uhr, Kölibri:
Homophober Moslem, toleranter Westen?
Di, 15.11., 19 Uhr, Café Knallhart:
Männer mit Charisma? Ursachen und Strategien rechtspopulistischer Parteien
Mi, 23.11., 19 Uhr, Centro Sociale:
Angriff der Eliten. Ein neues Bündnis von Mob und Elite?
Personen aus der NPD, Freien Kameradschaften sowie Angehörige der neofaschistischen oder rechtspopulistischen Szene sind von den Veranstaltungen nach §6 VersG. aus- geschlossen.



